Stündingshausen war bis zum Tausch mit Würzburg im Jahre 1542
hennebergisch. In einem Lehenbuch der Grafen von Henneberg aus dem Jahre
1291 erfahren wir folgendes:
"Cunrad grafe von Wiltberg had gelihin Walther von Obirn Lurungin tzwey teyl
an dem tzendin tzu Stingishusin uzgenumen tzwu hube, anno 1291".
Für das Jahr 1360 ist für den Deutschherrenorden Münnerstadt
"1 Lehen in Stindingshausen oben im Dorf, dass jährlich 16 Schilling,
2 Fastnachtshühner und 50 Eier zinst", angegeben.
Jedoch schon die zwischen 1532 und 1534 angelegten Zinsbücher der
Deuschherren geben an, dass sich der Kommendebesitz in Stündingshausenn in
den Händen der Gemeinde Ballingshausen befand.
1542 tauschte dann der Fürstbischof Conrad von Bibra von den Hennebergern
das Amt Mainberg gegen Meiningen ein. Vogteilich gehörten dahin auch die
Maßbacher Zehntorte Ballingshausen, Ebertshausen, Stündingshausen,
Hoppach, Jeusing, Weipoltshausen und Zell. Die Markung der Wüstung
Stündingshausen wurde bei dieser Gelegenheit der Gemeinde Ballingshausen
von den Würzburgern zugesprochen und das näher daran gelegene
Volkershausen hatte das Nachsehen, obwohl es diese Markung und vor allem
den dazugehörigen Wald nach dem Abgang von Stündingshausen bis zu diesem
Zeitpunkt durchaus als sein Eigentum angesehen und genutzt hatte.
Wenn auch die Sage die Volkershäuser mit dem "verkauften Stündingshausen
an den Ballingshäuser Schultheisen" etwas melancholisch stimmt, war die
Zuteilung Stündingeshausen zur Ballingshäuser Flur doch nur eine "politische
Machtdemonstration" des katholischen Würzburgs gegenüber den
evangelischen Hennebergern.


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