Jedem Bürger wurde bei Volljährigkeit oder bei einem Wohnortwechsel vom
jeweiligen Ort das "Heimatrecht" verliehen. Erst dann wurde dieser als volles
Mitglied der Gemeinde akzeptiert. Hier ein "Heimatrechtsschein" des nach
Rothenburg verzogenen Volkershäuser Heinrich Ziegler.
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